Dürfen Imker während der Quarantäne ihre Bienen betreuen
Auf Anfrage unseres Erwerbsimkerpräsidenten Stefan Mandl beim Landwirtschaftsministerium gab es von MR Matthias Lentsch folgende Auskunft:
„Landwirtinnen und Landwirte, die in Quarantäne sind, dürfen weiterhin ihr Vieh versorgen. Allerdings sind – wie generell beim Kontakt zwischen Menschen – allfällige Schutzmaßnahmen, die vom Bundeministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) vorgegeben werden, zu beachten.“
Nähere Information dazu sind hier zu finden.
Wir weisen darauf hin, dass für die Vollziehung der Quarantänebestimmungen die Bezirkshauptleute zuständig sind. Für den Fall einer Kontrolle bzw. eines Strafverfahrens wegen Verstoßes gegen die Quarantänevorschriften (weil der Imker im Zuge einer Kontrolle nicht zu Hause angetroffen wurde), ist der Behörde die oben genannte Aussage des Landwirtschaftsministeriums entgegen zu halten.
Nähere Information dazu sind hier zu finden.
Wir weisen darauf hin, dass für die Vollziehung der Quarantänebestimmungen die Bezirkshauptleute zuständig sind. Für den Fall einer Kontrolle bzw. eines Strafverfahrens wegen Verstoßes gegen die Quarantänevorschriften (weil der Imker im Zuge einer Kontrolle nicht zu Hause angetroffen wurde), ist der Behörde die oben genannte Aussage des Landwirtschaftsministeriums entgegen zu halten.