Imkern in Zeiten der COVID-Krise: Regelungen und Informationen für Imkerinnen und Imkern
Wo bekomme ich Unterstützung im Krankheitsfall? Wie komme ich zu meinem Bienenstand trotz Ausgangsbeschränkung und Sperrzone? Informationen und Links dazu werden laufend aktualisiert!
Die Imkerschaft hilft sich gegenseitig
Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus treffen die Imkerinnen und Imker zu einer Zeit, in der die Bienensaison gerade beginnt und einige Arbeiten an den Bienenständen zu erledigen sind. Um den Imkerinnen und Imkern während dieser Zeit zur Seite zu stehen, wurde die Website imkerhilfe.at eingerichtet. Die Seite erleichtert eine gegenseitige Unterstützung und Vernetzung untereinander. Man kann auf der Plattform seine Hilfe anbieten oder angebotene Hilfe anderer abfragen.
Fahrgenehmigung zu den Bienenständen
Die Betreuung der Bienen darf nicht durch Ausgangsbeschränkungen oder Sperrzonen beeinträchtigt werden. Daher sollten Imkerinnen und Imker auf dem Weg zu ihren Bienenständen folgende Fahrgenehmigung mit sich führen, die zusätzlich zu einem Einheitswertbescheid oder der VIS-Meldung die Anfahrt und Durchführung wichtiger Arbeiten ermöglicht, auch wenn sich der Bienenstand in einem Sperrgebiet befindet.
Mehr Informationen in den untenstehenden Links!
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Kauf und Verkauf von Bienenvölkern
Ob ein Verkauf und Kauf von Bienenvölkern derzeit noch erlaubt ist, ist im COVID-19-Maßnahmengesetz der Bundesregierung nicht eindeutig geregelt. Daher können auch keine Auskünfte mit absoluter Rechtssicherheit gegeben werden. Jedoch haben Imker-Kollegen des Erwerbsimkerbundes ein Argumentarium zusammengestellt, warum ein Kauf und Verkauf unter bestimmten Umständen erlaubt sein könnte.
Hier geht´s zu den Argumenten!
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