Gesetzliche Meldepflicht an das Veterinärinformationssystem: Meldungen zum Stichtag 31. Oktober bis 31. Dezember 2024 durchführen
Mit der Bienenhaltung sind Meldepflichten entsprechend dem Veterinärinformationssystem (VIS) zu tätigen.
Meldung der Anzahl der Bienenstöcke
Die aktuelle Anzahl der insgesamt betreuten und besiedelten Bienenstöcke muss zweimal pro Jahr im VIS eingetragen werden. Zum Stichtag 30. April hat die Meldung bis spätestens 30. Juni zu erfolgen und zum Stichtag 31. Oktober bis spätestens 31. Dezember. Dies hilft bei der regelmäßigen Überwachung der Bienenpopulation.
Darüber hinaus besteht die Verpflichtung zur
- Meldung der Bienenstandorte
- Erstanmeldung bei Beginn der Bienenhaltung
- An- und Abmeldung von Bienenhaltung
Zum Schutz der Bienengesundheit
Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern dient auch dem Schutz der Tiergesundheit und der Prävention von Tierseuchen in der Imkerei. Imkerinnen und Imker sollten sicherstellen, dass sie diese Meldungen fristgerecht und korrekt durchführen, um ihren Beitrag zur Tiergesundheit zu leisten.