EU-Minister rufen erneut zu Verbesserung der Honigkennzeichnung auf
Die EU-Agrarminister:innen haben die Europäische Kommission erneut aufgefordert, den Rechtsrahmen zur Etikettierung von Honigmischungen zu überarbeiten, um Verbraucher:innen eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen.
Die Landwirtschaftsminister:innen der 27 Mitgliedstaaten bekräftigten am Dienstag (30. Januar) in Brüssel eine Forderung, die sie bereits im Januar 2020 in einer gemeinsamen Erklärung an die Kommission gerichtet hatten: die sogenannte Honigrichtlinie der EU zu überarbeiten.
Sie sind der Meinung, dass die Rechtsvorschriften geändert werden sollten, um die Rückverfolgbarkeit von Honig zu verbessern, insbesondere wenn er mit Honig aus anderen Teilen der Welt vermischt wird.
Die EU importiert 40 Prozent ihres Honigs aus Nicht-EU-Staaten wie China, der Ukraine und Argentinien, da diese Länder sehr niedrige Preise für ein Kilo Honig bieten – nur 1,36 Euro für Honig aus China und 1,89 Euro für Honig aus der Ukraine im Jahr 2021.
Zum Vergleich: In Frankreich kostete das Kilo Honig zwischen 10 und 30 Euro.
Nach den geltenden EU-Vorschriften muss auf den Honigtöpfen das genaue Ursprungsland des Honigs angegeben werden. Bei Mischungen, die Honig unterschiedlicher Herkunft enthalten, ist dies jedoch nicht der Fall, sodass es für Verbraucher:innen schwierig ist, den wahren Ursprung des Honigs zu erkennen.
Die Etiketten enthalten entweder die Formulierung „Mischung aus Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“, „Mischung aus Honig mit Ursprung in der EU“ oder „Mischung aus Honig, der nicht aus der EU stammt.“
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