Sonderrichtlinie Imkereiförderung 2023 – 2027
Mit 1. Jänner 2023 ist die Sonderrichtlinie Imkereiförderung 2023 – 2027 in Kraft getreten.
Fördermaßnahmen
Ein Zuschuss zu den Sach- und Personalkosten kann für folgende Fördermaßnahmen gewährt werden:
Details zur Sonderrichtlinie können Hier nachgelesen werden.
- Aus- und Weiterbildung, Beratungsdienst (55-01)
- Netzwerkstelle Biene Österreich (55-03)
- Einstieg in die Bienenhaltung, Umstieg in die biologische Bienenhaltung, Biofuttermittel (55-02)
- Unterstützung von Analyselabors (55-06)
- Bienenzucht (Leistungsprüfung, Zuchtwertschätzung, Vatervölker, künstliche Besamung) (55-05)
- Angewandte Forschung und Innovation in der Imkerei (55-07)
- Kommunikation, Sensibilisierung für hochwertige Imkereierzeugnisse, Marktbeobachtung (55-08)
Details zur Sonderrichtlinie können Hier nachgelesen werden.
Abwicklung
Gemäß § 2 Abs. 1 GSP-AV ist grundsätzlich für die Wahrnehmung der Zahlstellenaufgabe die Agrarmarkt Austria (AMA) zuständig.
Hier gibt es eine Überischt über aktuelle Fördermaßnahmen inklusive Details.
Im Merkblatt finden sich wichtige Informationen für die Förderwerberin bzw. den Förderwerber zur Antragstellung.
Hier gibt es eine Überischt über aktuelle Fördermaßnahmen inklusive Details.
Im Merkblatt finden sich wichtige Informationen für die Förderwerberin bzw. den Förderwerber zur Antragstellung.