Sonderrichtlinie Imkereiförderung 2023 – 2027

Mit 1. Jänner 2023 ist die Sonderrichtlinie Imkereiförderung 2023 – 2027 in Kraft getreten.
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Sonderrichtlinie Imkereiförderung 2023- 2027 © Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

Fördermaßnahmen

Ein Zuschuss zu den Sach- und Personalkosten kann für folgende Fördermaßnahmen gewährt werden:
  • Aus- und Weiterbildung, Beratungsdienst (55-01)
  • Netzwerkstelle Biene Österreich (55-03)
  • Einstieg in die Bienenhaltung, Umstieg in die biologische Bienenhaltung, Biofuttermittel (55-02)
  • Unterstützung von Analyselabors (55-06)
  • Bienenzucht (Leistungsprüfung, Zuchtwertschätzung, Vatervölker, künstliche Besamung) (55-05)
  • Angewandte Forschung und Innovation in der Imkerei (55-07)
  • Kommunikation, Sensibilisierung für hochwertige Imkereierzeugnisse, Marktbeobachtung (55-08)



Details zur Sonderrichtlinie können Hier nachgelesen werden.
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AMA Förderungen und Fristen © Homepage der Agrarmarkt Austria

Abwicklung

Gemäß § 2 Abs. 1  GSP-AV ist grundsätzlich für die Wahrnehmung der Zahlstellenaufgabe die Agrarmarkt Austria (AMA) zuständig.

Hier gibt es eine Überischt über aktuelle Fördermaßnahmen inklusive Details.

Im Merkblatt finden sich wichtige Informationen für die Förderwerberin bzw. den Förderwerber zur Antragstellung.