Achtung auf Bienen bei der Pflanzenschutzarbeit
DI Hubert Köppl berichtet über Pflanzenschutz: Das Thema Bienen- und Insektenschutz wird weiterhin breit diskutiert. Der chemische Pflanzenschutz ist ein Hauptkritikpunkt, aber es haben auch viele andere Faktoren einen Einfluss auf das Vorhandensein von Bestäubern. Durch deren Aktivität können Qualität und Ertrag von Kulturen abgesichert werden. Beim Auftreten von Schädlingen in diesen Kulturen ist strikt nach dem Schadschwellenprinzip vorzugehen. Die Produktauswahl und der Einsatzzeitpunkt sind so zu wählen, dass es zu keiner Gefährdung von bestäubenden Insekten kommt.
Imker und Landwirte sollten sich schon im Vorfeld, vor allem, wenn kritische Kulturen wie Raps im Flugradius der Bienen (durchschnittlich 3 km) stehen, Kontakt aufnehmen. Durch Gespräche wird ein Verständnis für die Probleme des Gegenübers entwickelt. In vielen Veranstaltungen haben das Bienenzentrum OÖ und die Landwirtschaftskammer versucht, Landwirte und Imker an einen Tisch zu vereinen und die Probleme zu diskutieren.
Behandlungen
Blütenbehandlungen werden in der Öffentlichkeit und insbesondere von den Imkern sehr kritisch gesehen. Es werden vereinzelt Rückstände von Insektiziden aber auch Fungiziden im Honig und im Blütenpollen gefunden. Deshalb wird empfohlen, Behandlungen gegen Schädlinge und Krankheiten vor Blühbeginn abzuschließen. Auch bei der Unkrautbekämpfung können vereinzelt blühende Unkräuter, die von Bienen und anderen Insekten beflogen werden (z.B. Hummeln auf Rote Taubnesseln), vorhanden sein. Auch wenn die Herbizide von der Zulassungsbehörde als nicht bienengefährlich eingestuft werden, wird empfohlen, diese Maßnahmen in Beständen mit blühenden Unkräutern außerhalb der Bienenflugzeit durchzuführen.
Bienenflugzeiten
Bienen fliegen ab ca. 8 - 10 °C (Hummeln schon etwas früher), die ersten Tätigkeiten sind die Suche von Wasser zur Brutpflege und Temperierung des Stockhaushaltes, dann werden ab ca. 10°C ertragreiche Nektar- und Pollenquellen aufgesucht. Imker bieten ihren Bienen auch sogenannte Bienentränken in Stocknähe an, die die Wassersuche erleichtern. Natürlich kann man einer Biene nicht "vorschreiben“, wohin sie fliegen soll, ihr Flugradius beträgt ca. 3 km, kann aber auch in Einzelfällen deutlich weiter sein. Wasserpfützen in Feldern sind manchmal auch attraktiv für Bienen, hier ist beim Pflanzenschutz Vorsicht geboten. Raps gibt beispielweise ab ca. 13 °C Nektar ab. Da sich die Biene an der Sonne und am Licht orientiert, wird der Flug nach Sonnenuntergang eingestellt ("bürgerliche Dämmerung" - Zeitunglesen wird im Freien schwierig).
Einstufungen der Insektizide
Im Rahmen der Zulassung des Wirkstoffes aber auch des Produktes selber wird von der Behörden die Bienengefährlichkeit geprüft. Die Kriterien dafür werden in der EU gerade überarbeitet.
Die exakte Einstufung der einzelnen Produkte bezüglich Bienengefährdung kann dem Verpackungstext entnommen werden bzw. kann auch im amtlichen Pflanzenschutzmittelregister abgerufen werden (Pflanzenschutzmittel-Register (baes.gv.at)).
Der Sicherheitshinweis Spe 8 kann verschiedene Bedeutungen haben kann - deshalb ist der Verpackungstext genau zu lesen.
Produkte mit der Auflage "Spe 8: Bienengefährlich!“ sind folgendermaßen gekennzeichnet:
Diese Auflage besitzen unter anderem folgende Produkte: Coragen, Cymbigon Forte, Movrento 100 SC, Sherpa Duo, SpinTor, Trebon 30 EC.
Die Auflage Spe 8: Bienengefährlich! kann aber auch noch zusätzlich mit folgendem Hinweis ergänzt sein:
Folgende Produkte sind so gekennzeichnet:
Beispiele: Cyperkill Max, Decis Forte, Delta Super, Kaiso Sorbie, Karate Zeon, Teppeki
Diese Auflage entspricht in etwa der früheren Einstufung als minderbienengefährlich, aktuell sind z.B. Sumi-Alpha oder Sumicidin Top noch so gekennzeichnet. Wird eine Behandlung nach 23 Uhr durchgeführt, so besteht die Gefahr, dass der Spritzfilm nicht mehr antrocknen kann und die ersten Bienen am Morgen noch diese Tropfen als Wasserquelle verwenden.
Die exakte Einstufung der einzelnen Produkte bezüglich Bienengefährdung kann dem Verpackungstext entnommen werden bzw. kann auch im amtlichen Pflanzenschutzmittelregister abgerufen werden (Pflanzenschutzmittel-Register (baes.gv.at)).
Der Sicherheitshinweis Spe 8 kann verschiedene Bedeutungen haben kann - deshalb ist der Verpackungstext genau zu lesen.
Produkte mit der Auflage "Spe 8: Bienengefährlich!“ sind folgendermaßen gekennzeichnet:
- Zum Schutz von Bienen und anderen bestäubenden Insekten nicht auf blühende Kulturen aufbringen.
- Nicht an Stellen anwenden, an denen Bienen aktiv auf Futtersuche sind.
- Nicht in Anwesenheit von blühenden Unkräutern anwenden.
Diese Auflage besitzen unter anderem folgende Produkte: Coragen, Cymbigon Forte, Movrento 100 SC, Sherpa Duo, SpinTor, Trebon 30 EC.
Die Auflage Spe 8: Bienengefährlich! kann aber auch noch zusätzlich mit folgendem Hinweis ergänzt sein:
- Im Fall von Anwendungen in blühenden Kulturen darf die Anwendung nur nach dem Ende des täglichen Bienenflugs bis 23 Uhr erfolgen.
Folgende Produkte sind so gekennzeichnet:
Beispiele: Cyperkill Max, Decis Forte, Delta Super, Kaiso Sorbie, Karate Zeon, Teppeki
Diese Auflage entspricht in etwa der früheren Einstufung als minderbienengefährlich, aktuell sind z.B. Sumi-Alpha oder Sumicidin Top noch so gekennzeichnet. Wird eine Behandlung nach 23 Uhr durchgeführt, so besteht die Gefahr, dass der Spritzfilm nicht mehr antrocknen kann und die ersten Bienen am Morgen noch diese Tropfen als Wasserquelle verwenden.
Manche Produkte haben die Einstufung: "Schädlich für bestäubende Insekten". Die Anwendungen dieser Mittel in die Blüte sollte vermieden werden und besser in Zeiten ohne Bienenflug verlegt werden.
Für Bienen ungefährliche Pflanzenschutzmittel gibt es keine Beschränkungen, trotzdem sollten Behandlungen während der Bienenflugzeit bei blühenden Kulturen vermieden werden. Beispiele sind z.B. NeemAzal-T/S, Netzschwefel, Neudosan AF Blattlausfrei, Pirimor Granulat, Spruzit Schädlingsfrei. Findet man im Etikettentext keinen Hinweis auf Bienen, so ist das Produkt bienenungefährlich.
Einige Produkte, die als nicht bienengefährlich eingestuft sind, können aber in Mischungen mit anderen Produkten wieder gefährlich werden. Als Beispiel dafür gelten Mavrik Vita bzw. Evure. Diese erhalten in Kombination mit Fungiziden aus der Klasse der Ergosterol-Biosynthesehemmer wie z.B. Folicur, Caramba, Prosaro, Propulse (siehe Tabelle auf lk-online) die Auflage, dass sie nur abends außerhalb der Bienenflugzeit bis spätestens 23 Uhr appliziert werden dürfen. Mospilan 20 SG hat in Deutschland die Auflage, dass es in Mischungen mit Ergosterol-Biosynthesehemmern in von Bienen beflogen Kulturen auch außerhalb der Bienenflugzeit nicht angewendet werden darf.
Mischungen von mehreren bienenungefährlichen Insektiziden sollen ebenfalls vermieden werden - negative Effekte auf Bienen können nicht ausgeschlossen werden. Deshalb soll ein Einsatz solcher Mischungen in blühenden Kulturen oder in Kulturen, die von Bienen beflogen werden, unterbleiben. Auch Flüssigdünger wie Harnstoff, können, wenn Bienen direkt getroffen werden, deren Flügel verkleben und so die Flugfähigkeit deutlich herabsetzen - in blühenden Beständen sind auch deshalb Flüssigdüngemaßnahmen außerhalb der Bienenflugzeit durchzuführen.
Für Bienen ungefährliche Pflanzenschutzmittel gibt es keine Beschränkungen, trotzdem sollten Behandlungen während der Bienenflugzeit bei blühenden Kulturen vermieden werden. Beispiele sind z.B. NeemAzal-T/S, Netzschwefel, Neudosan AF Blattlausfrei, Pirimor Granulat, Spruzit Schädlingsfrei. Findet man im Etikettentext keinen Hinweis auf Bienen, so ist das Produkt bienenungefährlich.
Einige Produkte, die als nicht bienengefährlich eingestuft sind, können aber in Mischungen mit anderen Produkten wieder gefährlich werden. Als Beispiel dafür gelten Mavrik Vita bzw. Evure. Diese erhalten in Kombination mit Fungiziden aus der Klasse der Ergosterol-Biosynthesehemmer wie z.B. Folicur, Caramba, Prosaro, Propulse (siehe Tabelle auf lk-online) die Auflage, dass sie nur abends außerhalb der Bienenflugzeit bis spätestens 23 Uhr appliziert werden dürfen. Mospilan 20 SG hat in Deutschland die Auflage, dass es in Mischungen mit Ergosterol-Biosynthesehemmern in von Bienen beflogen Kulturen auch außerhalb der Bienenflugzeit nicht angewendet werden darf.
Mischungen von mehreren bienenungefährlichen Insektiziden sollen ebenfalls vermieden werden - negative Effekte auf Bienen können nicht ausgeschlossen werden. Deshalb soll ein Einsatz solcher Mischungen in blühenden Kulturen oder in Kulturen, die von Bienen beflogen werden, unterbleiben. Auch Flüssigdünger wie Harnstoff, können, wenn Bienen direkt getroffen werden, deren Flügel verkleben und so die Flugfähigkeit deutlich herabsetzen - in blühenden Beständen sind auch deshalb Flüssigdüngemaßnahmen außerhalb der Bienenflugzeit durchzuführen.